Zusammenfassung: Die Pauschalabgeltung der Vertretungsleistungen des Sohnes können nicht als Betriebsausgaben in Abzug gebracht werden.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 4 EStG
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Zusammenfassung: Die Pauschalabgeltung der Vertretungsleistungen des Sohnes können nicht als Betriebsausgaben in Abzug gebracht werden.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 4 EStG
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