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Umgekehrte Fusion als durch die KapAns-RL befreiter Sachverhalt

SteuerrechtFJ 2006, 303 - 304 Heft 7 und 8 v. 1.7.2006

Art 7 KapAns-RL 69/335/EWG ; Art 4 Abs 2 lit b KapAns-RL 69/335/EWG

Auch für den Fall der Verschmelzung durch die 100%ige Tochtergesellschaft ("umgekehrte Fusion") besteht keine Gesellschaftsteuerpflicht. Auch Zuwendungen juristischer Personen können als Leistungen eines Gesellschafters gemäß Art 4 Abs 2 lit b der KapAns-RL 69/335/EWG qualifiziert werden.

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