Zusammenfassung: Das BMF beschreibt die Rechtsgrundlagen und Genehmigungsvoraussetzungen der Wiederaufnahme des Verfahrens und nimmt in diesem Zusammenhang zu den Wiederaufnahmegründen, dem Antragserfordernis, der Behebung allfälliger Formmängel, dem behördlichen Ermessen im Rahmen der amtswegigen Wiederaufnahme, dem Ablauf des Wiederaufnahmeverfahren und den Rechtsschutzmöglichkeiten Stellung.