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BMF-Kundmachungen - Abkürzung für "Europäische Gemeinschaft" in Präferenznachweisen und Lieferantenerklärungen

SteuerrechtBMFFJ 2006, 296 Heft 7 und 8 v. 1.7.2006

Zusammenfassung: Das BMF weist darauf hin, dass die Verwendung der Abkürzung "EG" für Europäische Gemeinschaft in Präferenznachweisen und Lieferantenerklärung nicht mehr zulässig ist.

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