Zusammenfassung: Das BMF weist darauf hin, dass die Verwendung der Abkürzung "EG" für Europäische Gemeinschaft in Präferenznachweisen und Lieferantenerklärung nicht mehr zulässig ist.
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Das BMF weist darauf hin, dass die Verwendung der Abkürzung "EG" für Europäische Gemeinschaft in Präferenznachweisen und Lieferantenerklärung nicht mehr zulässig ist.
Schlagwörter: