Zusammenfassung: Die eingehenden Rezeptgebühren im Zuge der Führung einer Hausapotheke sind als Betriebseinnahmen des Arztes zu berücksichtigen, die einzeln aufgezeichnet werden müssen.
Weiterführende Hinweise: BMF, 23.06.2005
Zusammenfassung: Die eingehenden Rezeptgebühren im Zuge der Führung einer Hausapotheke sind als Betriebseinnahmen des Arztes zu berücksichtigen, die einzeln aufgezeichnet werden müssen.
Weiterführende Hinweise: BMF, 23.06.2005