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Ausgewählte BFH-Rechtsprechung

SteuerrechtFJ 2006, 230 - 231 Heft 6 v. 1.6.2006

Zusammenfassung: Bis zu einer Freigrenze von 110 sind Ausgaben des Arbeitgebers für eine Betriebsveranstaltung nicht als Bestandteil des Arbeitslohns zu qualifizieren.

Rechtsgrundlagen: § 15 Abs 1 EStG; § 19 Abs 1 dEStG

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