Zusammenfassung: Der Autor bespricht die Entscheidung des EuGH in den (verbundenen) Rechtssachen Optigen Ltd, Electronics Ltd und Bond House System, in der der EuGH erläuterte, dass ein Händler, der ohne sein Wissen gutgläubig in einen Karussellbetrug involviert war, seine Berechtigung zur Geltendmachung der Vorsteuer nicht verliert.
Rechtsgrundlagen: Art 4 Abs 2 6. MWSt-RL