Art 16 Abs 1 6. MWSt-RL 77/399/EWG ; Art 11 Abs 6 6. MWSt-RL; Art 12 Abs 3 lit c 6. MWSt-RL; Art 2 6. MWSt-RL; Art 29 VO 2913/92
Die Mehrwertsteuerbegünstigung für Kunstobjekte nach Art 11 Abs 6 oder Art 12 Abs 3 lit c der 6. MWSt-RL darf bei Kunstgegenständen, die im Rahmen einer Versteigerung veräußerst und somit endgültig eingeführt wurden, nicht zur Anwendung gelangen. Bei Gewinnspannen des Auktionators ist daher der Normalsteuersatz zugrundezulegen.