Zusammenfassung: Der BFH prüft, ob das Aufzeigen einer Geschäftschance als Vermögensgegenstand bzw. Wirtschaftsgut qualifiziert werden kann und nimmt zur Steuerpflicht bei Beteiligungsverträgen.
Rechtsgrundlagen: § 2 EStG; § 29 EStG; § 2 dEStG; § 22 dEStG
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