Zusammenfassung: Eine Auslandsentsendung eines Grenzgängers für zwei Monate hat den Verlust des Grenzgängerstatus zur Folge; die unterjährige Beschäftigungsaufnahme hingegen führt zu einer Verkürzung des Beurteilungszeitraums.
Weiterführende Hinweise: BMF 22.09.2006, BMF-010221/0515-IV/4/06