§ 25 Abs 1 Z 5 EStG 1988 idF BGBl I Nr I 142/2000
Die Autorin bespricht die Auswirkungen eines Erkenntnisses des VfGH, in dem dieser die Aufhebung von § 25 Abs 1 Z 5 Satz 2 EStG verfügte, weil die darin normierte Ausnahmeregelung für das Lehrpersonal an Erwachsenenbildungseinrichtungen dem Gleichheitsgrundsatz widerspreche.