Zusammenfassung: Einem Drittstaatsangehörigen, der seine gesamten Jahreseinkünfte in Österreich erlangt, besitzt ein Anrecht auf Inanspruchnahme der Grenzpendlerregelung.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 4 EStG; Art 24 Abs 1 OECD-MA
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Zusammenfassung: Einem Drittstaatsangehörigen, der seine gesamten Jahreseinkünfte in Österreich erlangt, besitzt ein Anrecht auf Inanspruchnahme der Grenzpendlerregelung.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 4 EStG; Art 24 Abs 1 OECD-MA
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