Zusammenfassung: Der Beitrag enthält Auszüge einer Entscheidung des UFS Innsbruck, in der dieser die Fahrten eines Außendienstmitarbeiters zwischen seinem Wohnsitz und dem Unternehmenssitz des Arbeitgebers als Privatfahrten qualifizierte.
Rechtsgrundlagen: § 16 EStG