§ 8 KStG 1988; § 162 BAO
Schwarzzahlungen an nicht deklarierte Empfänger können nicht zwangsläufig als Vorteilszuwendung an die Gesellschafter qualifiziert werden.
VwGH 17.05.2006, 2004/14/0102
§ 8 KStG 1988; § 162 BAO
Schwarzzahlungen an nicht deklarierte Empfänger können nicht zwangsläufig als Vorteilszuwendung an die Gesellschafter qualifiziert werden.
VwGH 17.05.2006, 2004/14/0102