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Aus der Rechtsprechung des VwGH

SteuerrechtFJ 2006, 390 Heft 10 v. 1.10.2006

§ 8 KStG 1988; § 162 BAO

Schwarzzahlungen an nicht deklarierte Empfänger können nicht zwangsläufig als Vorteilszuwendung an die Gesellschafter qualifiziert werden.

VwGH 17.05.2006, 2004/14/0102

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