Zusammenfassung: Sanierungskosten für eine Stützmauer können nicht als steuerliche außergewöhnliche Belastung in Abzug gebracht werden.
Rechtsgrundlagen: § 34 Abs 1 EStG; § 34 Abs 6 EStG; § 34 Abs 3 EStG
Weiterführende Hinweise: Verfahrensanhängigkeit beim VwGH unter 2006/13/0061