Art 87 Abs 1 EG; Art 88 Abs 3 EG; Art 90 EG; Art 25 EG
Der EuGH prüft, ob eine Motorkraftsteuer für Gasrohrnetze als gemeinschaftsrechtswidrige staatliche Beihilfe oder als Abgabe zollgleicher Wirkung zu qualifizieren ist und verneint die Anfechtbarkeit von Steuerzahlungen durch die Geltendmachung Wettbewerbsverletzungen Steuerbefreiungen.