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Aus der Rechtsprechung des VwGH

SteuerrechtFJ 2005, 399 - 400 Heft 12 v. 1.12.2005

Zusammenfassung: Die Bestimmung über den Ansatz von Beteiligungseinlagen ist teleologisch auf jene Fälle zu reduzieren, in denen der Teilwert der einzulegenden Beteiligung nicht niedriger ist als die tatsächlichen Anschaffungskosten.

Rechtsgrundlagen: § 6 Z 5 letzter Satz EStG 1988

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