Zusammenfassung: Der Beitrag bespricht kurz die Entscheidung UFS Wien, 10.05.2004, RV/1705-W/02. Das Gericht geht dabei auf verschiedene rechtliche Probleme (Wiederkehrende Bezüge,Einkunftszuordnung,Betriebsausgabenpauschale) ein.
Rechtsgrundlagen: § 4 EStG; § 17 EStG; § 22 EStG; § 29 Z 1 EStG; §§ 4 und 5 der Gesamtvertraglichen Vereinbarung zwischen der Ärztekammer für Wien und dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger