Zusammenfassung: Der Beitrag bespricht kurz die Entscheidung UFS Wien, 15.06.2004, RV/564-W/02. Das Gericht geht dabei auf verschiedene rechtliche Probleme (Liebhaberei,Absehbarer Zeitraum,Unwägbarkeiten,Yachtvermietung) ein.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 2 Z 2 und § 6 LVO
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