Zusammenfassung: Der Beitrag bespricht kurz die Entscheidung VwGH 24. 9. 2003, 2003/13/0063. Das Gericht geht dabei auf verschiedene rechtliche Probleme (Unterhaltsabsetzbetrag,Unterhaltszahlungen) ein.
Rechtsgrundlagen: § 33 Abs 4 Z 3 lit b EStG 1988
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