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FJ-Leitsatz

SteuerrechtFJ-LS 2003/17FJ-LS 2003, 136 Heft 4 v. 1.4.2003

Zusammenfassung: Die § 33 Abs 7 Einschleifbestimmung wirkt bei Überschreiten wie eine Freigrenze

Rechtsgrundlagen: § 33 Abs 7 EStG; § 20 BAO

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