Zusammenfassung: Bei Spekulationsgeschäften können spätere Zu- und Abflüsse auch im Folgejahr berücksichtigt werden
Rechtsgrundlagen: § 19 EStG; § 30 Abs 4 EStG
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Zusammenfassung: Bei Spekulationsgeschäften können spätere Zu- und Abflüsse auch im Folgejahr berücksichtigt werden
Rechtsgrundlagen: § 19 EStG; § 30 Abs 4 EStG
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