Zusammenfassung: Der Beitrag bespricht kurz die Entscheidung BMF-Schreiben 2. 1. 2002 - IV A 6 - S 2175 - 4/01, BStBl. I 2002, 336. Das Gericht geht dabei auf verschiedene rechtliche Probleme (Zulässigerweise gebildete Rückstellungen, drohende Verluste, schwebenden Mietverhältnis, nicht abzinsen) ein.
Rechtsgrundlagen: § 9 öEStG/§ 4 dEStG