Zusammenfassung: Der Beitrag bespricht kurz die Entscheidung BFH 30. 5. 2001 VI R 123/00, BStBl. II 2002, 230. Das Gericht geht dabei auf verschiedene rechtliche Probleme (Geldwerter Vorteil, verbilligte Überlassung, unechte Lohnzahlung eines Dritten, Funktionsgleiche qualitativ gleichwertige Ware oder Dienstleistung, Lohnzahlung eines Dritten, Dritte die Stellung einer Kasse des Arbeitgebers innehat, Verhältnismäßigkeitsprinzip) ein.