Zusammenfassung: Der Beitrag bespricht kurz die Entscheidung FLD Wien, NÖ, Bgld, Senat Va, BE vom 20.02.2002, RV/89x-16/09/2001. Die FLD geht dabei auf verschiedene rechtliche Probleme (Verlustabzug bei improvisierten Vermögensvergleich, Gewinnermittlungsart-Wechsel) ein.
Rechtsgrundlagen: § 18 Abs. 6 EStG 1988