Zusammenfassung: Der Beitrag bespricht kurz die Entscheidung FLD Wien, NÖ, Bgld, Senat Va, BE vom 20.02.2002, RV/16x-16/15/2000. Die FLD geht dabei auf verschiedene rechtliche Probleme (Arbeitszimmer, Funktionären, Privatanteil bei Jahresnetzkarten, Verkehrskosten) ein.
Rechtsgrundlagen: §§ 20 Abs. 1 Z 2 lit. d und 16 EStG 1988; §§ 167 Abs. 2 und 184 BAO