Zusammenfassung: Der Beitrag bespricht kurz die Entscheidung VwGH 28. 11. 2001, 2000/13/0145. Das Gericht geht dabei auf verschiedene rechtliche Probleme (Bewirtungskosten, Journalisten, Repräsentationsaufwendungen, Informationsaustausch) ein.
Rechtsgrundlagen: § 20 Abs. 1 Z 3 EStG 1988