Zusammenfassung: Der Beitrag bespricht kurz die Entscheidung VwGH 25. 4. 2001, 98/13/0087. Das Gericht geht dabei auf verschiedene rechtliche Probleme (Unternehmereigenschaft,Beteiligungserwerb,Beratungshonorare für Beteiligungserwerb) ein.
Rechtsgrundlagen: § 12 UStG 1972