Zusammenfassung: Der Beitrag bespricht kurz die Entscheidung FLD für Wien, NÖ und Bgld, Senat Va BE 28.06.2001, RV/06x-16/15/2000. Die FLD geht dabei auf verschiedene rechtliche Probleme (Fernsehschaffende,Werbungskostenpauschale) ein.
Rechtsgrundlagen: § 167 Abs. 2 BAO
Schlagwörter: