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Verfassungsgerichtshof prüft 20%-Erhöhung von ESt-Vorauszahlungen

SteuerrechtMag. Ralph KilchesFJ 2002, 49 - 51 Heft 2 v. 1.2.2002

Zusammenfassung: Seit dem 1.1.2001 müssen Personen, die im Vorjahr mehr als EUR 36.400,- an Einkommensteuer zahlten, einen um 20% höheren ESt-Vorauszahlungsbetrag leisten. Der Autor schreibt über die Rechtslage, die Gegenschrift der Finanzverwaltung und die Bendenken des VfGH.

Rechtsgrundlagen: § 45 Abs 1 EStG 1988

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