Zusammenfassung: Der Beitrag bespricht kurz die Entscheidung BFH 10. 7. 2002 I R 88/01. Das Gericht geht dabei auf verschiedene rechtliche Probleme (Nachholverbot, Zuführung zu einer Pensionsrückstellung, vorangegangenes Wirtschaftsjahr, Berechnungsmethode, Berechnungsfehler, Berechnungsgrundlage)) ein.
Rechtsgrundlagen: § 14 öEStG/§ 6 dEStG