Zusammenfassung: Der BFH ging im Fall der Frage nach, wann eine unternehmerische Tätigkeit beginnen kann, wie lange eine Personengesellschaft fortbesteht, wie unternehmerische Tätigkeiten im Bereich der Erarbeitung einer Aufgabenstellung für ein Forschungsvorhaben zugerechnet werden können und abschließend Aspekte der Vorsteuerabzugsfähigkeit im Zusammenhang mit der Erstellung eines Finanzierungsplans.
Rechtsgrundlagen: § 2 öUStG; § 6 Abs 1 Z 27 öUStG; § 2 dUStG; § 19 dUStG