Zusammenfassung: Der VwGH stellte klar, dass eine Körperschaft und eine atypische stille Gesellschaft nicht Organträger sein kann.
Rechtsgrundlagen: § 9 KStG 1988
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Zusammenfassung: Der VwGH stellte klar, dass eine Körperschaft und eine atypische stille Gesellschaft nicht Organträger sein kann.
Rechtsgrundlagen: § 9 KStG 1988
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