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§ 9 KStG 1988

SteuerrechtFJ 2001, 250 - 251 Heft 7 und 8 v. 1.7.2001

Zusammenfassung: Der VwGH stellte klar, dass eine Körperschaft und eine atypische stille Gesellschaft nicht Organträger sein kann.

Rechtsgrundlagen: § 9 KStG 1988

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