Zusammenfassung: Der VwGH prüfte im vorliegenden Fall Aspekte der Bemessung von Gerichtsgebühren bei einem nicht in einem Geldbetrag bestehenden Streitgegenstand und den bindenden Charakter derselben gegenüber der zuständigen Behörde.
Rechtsgrundlagen: § 14 GGG; § 59 JN
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