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§ 33 TP Abs 20 Abs 1 Z 2 lit b GebG

SteuerrechtFJ 2001, 93 - 94 Heft 3 v. 1.3.2001

Zusammenfassung: Der VwGH ging auf die Frage ein, ob Scheidungsfolgenvereinbarungen nach § 55a Abs. 2 EheG Vergleiche i. S. d. § 33 TP 20 Abs. 1 Z. 2 lit. b GebG sind.

Rechtsgrundlagen: § 33 TP 20 Abs. 1 Z 2 lit. b GebG

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