Zusammenfassung: Die FLD beschäftigte sich mit der Geltendmachung eines Arbeitszimmers einer Immobilienmaklerin.
Rechtsgrundlagen: § 20 Abs 1 Z 2 lit. d EStG; § 12 Abs 2 Z 2 lit. a UStG
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Die FLD beschäftigte sich mit der Geltendmachung eines Arbeitszimmers einer Immobilienmaklerin.
Rechtsgrundlagen: § 20 Abs 1 Z 2 lit. d EStG; § 12 Abs 2 Z 2 lit. a UStG
Schlagwörter: