Zusammenfassung: Die FLD beschäftigte sich mit den Problemen, wenn Räumlichkeiten einer Privatwohnung kurzfristig für gewerbliche Zwecke benutzt werden, und ob diese damit zu Betriebsvermögen werden.
Rechtsgrundlagen: § 20 Abs 1 Z 2 lit. d EStG; § 12 Abs 2 Z 2 lit. a UStG
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