Zusammenfassung: Die FLD setzte sich mit der Schätzung eines Friseurbetriebs auseinander, und hielt fest, dass keine Schätzungsberechtigung bei Kalkulationsdifferenzen von unter 10% gegeben ist.
Rechtsgrundlagen: § 184 BAO
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Zusammenfassung: Die FLD setzte sich mit der Schätzung eines Friseurbetriebs auseinander, und hielt fest, dass keine Schätzungsberechtigung bei Kalkulationsdifferenzen von unter 10% gegeben ist.
Rechtsgrundlagen: § 184 BAO
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