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§§ 16 Abs. 1, 17 Abs. 1, 22 Z 1 EStG 1988

SteuerrechtFJ 2001, 360 Heft 11 v. 1.11.2001

Zusammenfassung: Der VwGH legte im Fall eines Arztes in einem Krankenhaus fest, dass Aufwendungen, die durch mehrere Einkunftsquellen entstanden sind, im Verhältnis der Einnahmen den jeweiligen Einkünften zugeordnet werden müssen.

Rechtsgrundlagen: § 16 Abs. 1 EStG 1988; § 17 Abs. 1 EStG 1988; § 22 Z 1 EStG 1988

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