Zusammenfassung: Der Beitrag bespricht kurz die Entscheidung VwGH 31. 5. 2000, 97/13/0223. Das Gericht geht dabei auf verschiedene rechtliche Probleme (Ansatz aliquoter Anschaffungskosten , Veräußerung unterschiedlich wertvoller Liegenschaftsteile) ein.
Rechtsgrundlagen: § 30 EStG 1988