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Verzicht auf eheliche Ersparnisse im Voraus bedarf Notariatsform

FamilienrechtFamZ 2007/46FamZ 2007, 89 - 90 Heft 2 v. 1.2.2007

§ 97 Abs 1 EheG; § 879 ABGB; § 901 ABGB

Der OGH verneint das Bestehen einer Zwangslage einer Frau, die den notariell beglaubigten Verzicht auf die Aufteilung der ehelichen Ersparnisse deswegen unterfertigt hatte, weil sie fürchtete, ihr Partner würde sie andernfalls nicht ehelichen.

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