§ 94 ABGB; § 69 Abs 2 EheG
Die Erstattung der Versicherungsbeiträge für die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung des unterhaltsberechtigten Ehepartners begründet keinen eigenständigen Unterhaltsanspruch, stellt aber die absolute Untergrenze des Unterhaltsanspruchs dar.