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Ersatz der Beiträge zur freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung kein gesonderter Unterhaltsanspruch

FamilienrechtFamZ 2007/48FamZ 2007, 90 - 91 Heft 2 v. 1.2.2007

§ 94 ABGB; § 69 Abs 2 EheG

Die Erstattung der Versicherungsbeiträge für die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung des unterhaltsberechtigten Ehepartners begründet keinen eigenständigen Unterhaltsanspruch, stellt aber die absolute Untergrenze des Unterhaltsanspruchs dar.

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