Zusammenfassung: Das LG Krems erläutert, dass das HeimAufG bei einem Krankenhausaufenthalt einer geistig behinderten Patientin nicht zur Anwendung gelangt.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 1 HeimAufG; § 282 ABGB idF vor SWRÄG
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Zusammenfassung: Das LG Krems erläutert, dass das HeimAufG bei einem Krankenhausaufenthalt einer geistig behinderten Patientin nicht zur Anwendung gelangt.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 1 HeimAufG; § 282 ABGB idF vor SWRÄG
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