§ 572 ABGB
Der OGH geht auf die Auswirkungen einer Scheidung auf die letztwillige Verfügung des Ehegatten ein, die den Ehepartner als Erben vorsieht und erläutert, dass die Erbeinsetzung des Ehepartners infolge der Scheidung nicht aufgrund eines Motivirrtums ihre Rechtsgültigkeit verliert.