§ 830 ABGB; § 81 EheG
Die Bindungswirkung eines Teilungsverfahren schließt einen eherechtlichen Aufteilungsanspruch bezüglich der Ehewohnung nicht aus.
OGH 17.10.2006, 4 Ob 191/06a
§ 830 ABGB; § 81 EheG
Die Bindungswirkung eines Teilungsverfahren schließt einen eherechtlichen Aufteilungsanspruch bezüglich der Ehewohnung nicht aus.
OGH 17.10.2006, 4 Ob 191/06a