§ 382b EO
Nicht jede mit einem Scheidungsverfahren in Zusammenhang stehende psychische Belastung ist bereits als "Psychoterror" zu qualifizieren und rechtfertigt eine Wegweisung.
OGH 12.10.2006, 6 Ob 229/06d
§ 382b EO
Nicht jede mit einem Scheidungsverfahren in Zusammenhang stehende psychische Belastung ist bereits als "Psychoterror" zu qualifizieren und rechtfertigt eine Wegweisung.
OGH 12.10.2006, 6 Ob 229/06d