Zusammenfassung: Der Autor beschreibt den praktischen Stellenwert der Psychiatrie im Unterbringungsrecht und zeigt Rechtsfragen im Spannungsfeld zwischen Unterbringung und Psychiatrie auf. In diesem Zusammenhang nimmt er zur Auslegung der Tatbestandselemente "psychische Krankheit", "Gefährdung" und "anerkannte Methoden der medizinischen Wissenschaft" Stellung und übt Kritik an der Definition des Facharztbegriffs. Erwägungen zum Rekursrecht des Abteilungsleiters und zur Rechtsverbindlichkeit von Patientenverfügungen bei Unerbringungen runden den Beitrag schließlich ab.

