Zusammenfassung: Der Autor erläutert im zweiten Teil seines Beitrags, ob Unionsbürger oder Drittstaatsangehörige nach der Ehescheidung eine Aufenthaltsbefugnis in Österreich besitzen und beschreibt die Vorgaben der Personenverkehrsfreiheit. Weiters weist er auf den Sonderstatus türkischer Arbeitnehmer im österreichischen Fremdenrecht hin.