Zusammenfassung: Das LG Steyr beschreibt den telos der Dokumentationspflicht und die Rechtsfolgen einer nachträglich erfolgten Dokumentation und prüft die Zulässigkeit einer Gurtfixierung.
Rechtsgrundlagen: § 4 HeimAufG; § 6 Abs 1 HeimAufG; § 11 HeimAufG; § 15 Abs 2 HeimAufG