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EV nach § 282b EO währt bis zum Ende des Scheidungsverfahrens; Verlängerung nur nach Einleitung des Aufteilungsverfahrens über Antrag möglich

FamilienrechtFamZ 2006/83FamZ 2006, 227 Heft 4 v. 1.12.2006

§ 97 ABGB; § 81 EheG

Eine während des Scheidungsverfahrens geschlossene Vereinbarung über das Wohnungsnutzungsrecht des Ehepartners räumt diesem einen familienrechtlichen Nutzungsanspruch ein, behält die Rechtsgültigkeit für ein nachfolgendes Aufteilungsverfahren aber nur unter der Voraussetzung einer entsprechenden Antragstellung des Nutzungsberechtigten.

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